Häufig gestellte Fragen

Unser Schul-ABC

Abholen

Wir befürworten für den Schulweg die Nutzung von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln. Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, mögen bitte Halte- und Parkmöglichkeiten entlang der Straße Domlinden nutzen. Am Rondell in der Straße Domkietz bitte darauf achten, dass jederzeit der Fuß- und Radweg gefahrlos genutzt und für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen frei zugänglich gehalten wird.

Andachten

Jede Unterrichtswoche starten die Schüle*innen einer Klasse und Jahrgangsstufe mit ihren Tutor*innen und Klassenlehrer*innen mit einer Andacht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 beenden ihre Schulwoche mit einem gemeinsamen, von Schüler*innen und Schülern gestalteten Gottesdienst, im Dom St. Peter und Paul.

Anmeldung

Die Aufnahme eines Kindes an unserer Schule erfolgt unabhängig von der Konfession oder dem sozialen Hintergrund der Familie. Eltern, die ihr Kind bei uns einschulen möchten, stellen bis zum vorgegebenen Stichtag einen Aufnahmeantrag. Da die Zahl der Anmeldungen die der Plätze übersteigt und Geschwisterkinder Vorrang haben, muss die Schule eine Auswahl treffen. Dazu gibt es Bewerbungsgespräche mit den Eltern und ihrem Kind. Die Plätze werden dann im Februar/März des Jahres vergeben, auf das sich das Kind beworben hatte.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder anderer teilnahmepflichtiger schulischer Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Abschnitt 1, Punkt 8, Abs. 1 VVSchulB). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur im besonders begründeten Einzelfall, insbesondere bei nachweislich beruflichen Gründen der Eltern, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.

Chor

Schüler*innen der Chorklassen erhalten professionellen Gesangsunterricht. Neben dem Regelunterricht finden einmal pro Schuljahr ein Probenwochenende mit Teilnahmeverpflichtung statt. Der Chor tritt bei verschiedenen schulischen und außerschulischen Anlässen auf. Eltern werden über die Chorleitung frühzeitig über Aufführungstermine informiert. Die Mitwirkung an diesen Veranstaltungen ist Teil der Unterrichtsausbildung. Bei Verhinderung gelten die allgemeinen Regelungen über das Fernbleiben vom Unterricht.

Dankeschön

Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander. Deshalb liegt es uns am Herzen, dass wir uns gegenseitig „Danke“ sagen, wenn wir durch andere Unterstützung, Aufmerksamkeiten oder Hilfestellungen erhalten. Diesen Umgang möge die gesamte Schulgemeinschaft pflegen, Lehrkräfte, Schüle*innen, weiteres Schulpersonal und die Elternschaft eingeschlossen.

Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern und Erziehungsberechtigte sind unerlässliche Partner und Lernbegleiter für ihre Kinder. Wir setzen Engagement und Kooperationsbereitschaft der Elternschaft im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit während der Schulzeit der Kinder voraus. Bei Bedarf stehen Schulleitung und Lehrerschaft jederzeit als Ansprechpersonen zu Verfügung. Wenn mal etwas nicht so läuft wie gewünscht, hilft häufig ein unmittelbares, persönliches Gespräch, um aufkeimende Unzufriedenheit zu vermeiden.

Elternabende

Mindestens drei Mal im Schuljahr findet ein Elternabend mit allen Eltern der Schüler*nnen einer Klasse statt. Aus jedem Jahrgang wird ein Elternteil als Elternsprecher*in gewählt.

Elternbeitrag

Ob ein Kind unsere Schule besuchen kann, hängt nicht von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Schulträger berechnet. Informationen dazu gibt es bei der Schulstiftung.

Evangelischer Schulverein Brandenburg an der Havel

siehe unter Stichwort „Schulverein“ oder direkt über den Link:

Feste und Feiern

sind fester Bestandteil unserer Schule. Als evangelische Schule pflegen wir wöchentliche Rituale, die der Selbstvergewisserung als (Mit-)Menschen untereinander und gegenüber unserer Schöpfung dienlich sind. Das Schuljahr bietet weitere Anlässe zum gemeinsamen Feiern. Gemeinsam mit der Evangelischen Grundschule gestalten alle Klassen mit Unterstützung durch Eltern und Lehrkräfte den Campustag als gemeinsames Schulfest. Im Zusammenhang mit christlichen Feiertagen gibt es besondere Veranstaltungen, oft in Zusammenarbeit mit dem Domstift, der Domgemeinde oder unseren innerstädtischen Kirchengemeinden. Zum Erntedankfest ist unser Schulorchester regelmäßig Gast auf dem Domstift Mötzow.

Fotoerlaubnis

Im Zuge der Schulanmeldung legt die Schule auch eine Erklärung über eine Fotoerlaubnis bei. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, das lebendige und vielfältige Schulleben auch öffentlich darstellen zu dürfen. Hierfür werden Beiträge für die Internetseite der Schule verfasst oder Mitteilungen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Dritte weitergegeben. Dafür sind in der heutigen Kommunikationswelt Fotos und andere Bild-, Ton-, oder Filmbeiträge unerlässlich. Da wir den Datenschutz sowie die Persönlichkeitsrechte sehr ernst nehmen, sind wir auf die schriftlichen Einverständniserklärungen zwingend angewiesen.

Gottesdienste

Gottesdienste sind Teil unserer Schulkultur. Im Rahmen christlicher Feiertage werden schuleigene Gottesdienste abgehalten. Jede Unterrichtswoche klingt mit dem von Schüler*innen gestalteten Gottesdienst im Dom gemeinsam aus. Eltern und interessierte Besucher*innen sind bei diesen Gottesdiensten freitags von 14.40 – 15.20 Uhr (außer in den Ferien) herzlich willkommen.

Gremien

Text folgt…

Handynutzung

Wir sprechen uns gegen die unkontrollierte Nutzung und Verwendung von Handys während des Schultages aus. Deshalb müssen die Schüler*innen der 7. bis 10. Klassen ihre Geräte zum Beginn des Schultages in dafür bereitgestellte Aufbewahrungsstationen abgeben. Nur die Klassenleitungen haben einen Schlüssel zu den abschließbaren Stationen, können also im Notfall jederzeit den Schüler*innen ihr Handy für die Durchführung dringender Anrufe aushändigen. Allen Schüler*innen wird eine „Handypause“ in der Zeit von ... bis … gewährt, in der sie ihren persönlichen Bedürfnissen nach digitaler Kommunikation nachkommen dürfen.

Hofpause

Zwischen der 2. und 3. Stunde gibt es eine 20minütige Hofpause. In dieser sind alle Schüler*innen verpflichtet, sich an der frischen Luft aufzuhalten und das Schulgebäude zu verlassen. Dies erfolgt in der Überzeugung, dass Sauerstoff und frische Luft die Konzentrations- und Lernfähigkeiten bedeutend steigern und so gute Bildung positiv befördert.

Interessenvertretung

In einer Schule gibt es verschiedene Interessenvertretungen und Gremien, die an den vielfältigen Themen guter Schule und erfolgreicher Bildung arbeiten. Schüler*innen jeder Klasse eines Jahrgangs wählen aus ihrer Mitte zwei Klassen- bzw. Jahrgangschülersprecher*innen als Schülervertreter*innen. Diese gewählten Schüler*innen bilden die Gesamtschülervertretung. Aus dessen Mitte wiederum wird bspw. eine Person gewählt, die Mitglied der Schulkonferenz (das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule) wird. Bis zu zwei Schülervertreter*innen können auch in die Schülervertretung aller Evangelischen Schulen entsandt werden.

J…

Text folgt…

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr in der Schule als krank. Bei einer Erkrankung muss eine schriftliche Krankmeldung spätestens drei Tage, nachdem das Kind die Schule wieder besucht, der/dem Klassenlehrer*in/ oder im Sekretariat abgegeben werden. Bis zu drei Tagen dürfen die Eltern diese schriftliche Krankmeldung aufsetzen. Ab vier Tagen Krankheit und bei einer Infektionskrankheit, benötigen wir das schriftliche Attest von einem Arzt.

L…

Text folgt…

Mittagessen

Die Kinder essen mittags gemeinsam in der Schule. Das Essen wird von einem externen Caterer gekocht und gebracht. Für die Schüler*innen der 7. bis 10. Klasse ist die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen nach Beschluss der Schulkonferenz verpflichtend. Die Eltern schließen dafür einen privatrechtlichen Versorgungsvertrag mit dem Caterer.

Mittagsband

Text folgt…

N…

Text folgt…

OfU – Offener Fachunterricht

Text folgt…

Partnerschaften

Wir pflegen zu folgenden Schulen formale Partnerschaften:

  • Collège et Lycée Bernard Palissy in Boissy-St-Léger (Frankreich)
  • Lyzeum N° 37 in Saratov (Russland)
  • Zhongguang High School in Jiading einem Stadtbezirk von Shanghai (China)

Q…

Text folgt… – eventuell Qualitätsversprechen/Aussagen über Qualität?

Religionsunterricht

Religion ist ein ordentliches Lehrfach an unserer Schule, das mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Schließfächer

Allen Schüler*innen wird ein Schließfach zur Verfügung gestellt. Dort können alle persönlichen Sachen verschlossen werden und für Hausarbeiten nicht benötigte Unterrichtsmaterialien aufbewahrt werden. Hinweis: Am letzten Schultag vor den Ferien müssen alle Sachen mit nach Hause genommen werden, da in den Ferien eine  Grundreinigung durchgeführt wird.

Schulträger

Die Schule wird von der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO getragen.

Schulverein

Über den Evangelischen Schulverein Brandenburg an der Havel unterstützen viele Eltern unsere Schule. Aber auch in der Schule selbst können sich Eltern direkt einbringen und zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft anbieten, bei der Organisation von Festen helfen oder im Lernplan im Unterricht die Kinder mit unterstützen.

Der Förderverein unserer Schule ist ein Instrument zur gemeinschaftlichen und partizipatorischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung unserer Schule. Aus der ursprünglichen Elterninitiative zur Gründung unserer Schule bewahrt der Verein bis heute dieses aktive und initiative Moment, er ist damit mehr als ein Elternverein – auch Lehrer*innen und Erzieher*innen sind Mitglieder – und mehr als ein Förderverein, denn er stößt selbst neue Entwicklungen an, arbeitet konzeptionell und ist mit Erzieher*innen, Lehrer*innen, Schulleitung und Schulträger im Austausch über den gelebten Alltag, die Qualitätssicherung und neue Perspektiven.

Unfallmeldung

Text folgt…

Unterrichtsbeginn

Die erste Stunde beginnt um 8 Uhr. Ab 7.30 Uhr ist das Schulgebäude geöffnet.

Vollmachten

Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis dafür. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Soll Ihr Kind allein die Schule verlassen dürfen, benötigen wir hierfür ebenfalls eine Vollmacht.

Weitere Schulen des Domcampus – die Grundschule

Brandenburg an der Havel hat seit Sommer 2000 eine Evangelische Grundschule. Unsere Schule bildet zusammen mit der Evangelischen Grundschule Brandenburg eine Gemeinschaftsschule. Alle Schüler*innen können bei uns ihre Schullaufbahn fortsetzen, wenn sie es wünschen.

Weitere Schulen des Domcampus – die Oberschule

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 können wir ein durchlässiges Bildungsangebot anbieten. Damit können auch alle Schüler*innen der Evangelischen Grundschule Brandenburg ein konfessionelles Schulangebot wählen, die sich nicht für die gymnasiale Oberschule entscheiden wollen, oder deren Leistungen zum Stichtag nicht für eine Gymnasialempfehlung ausreichten. Somit können alle Schüler*innen bei uns ihre Schullaufbahn beenden und einen der im Land Brandenburg möglichen Schulabschlüsse erlangen.

Zeugnis

Eine Leistungsrückmeldung wird 2x im Jahr in den Eltern-/Kind-Gesprächen gegeben. Am Ende jedes Schuljahres erhält das Kind ein Zeugnis.